EU-Verordnung 1169/2011 - 
Lebensmittel-Informationsverordung (LMIV)

Die LMIV regelt in der Europäischen Union (EU) die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Sie wurde am 25. Oktober 2011 als Verordnung EU Nr. 1169/2011 beschlossen, gilt ab 13.Dezember 2014 verbindlich in allen Mitgliedstaaten der EU und löst zu diesem Zeitpunkt alle nationalen Verordnungen wie z.B. in Deutschland die Lebensmittel-Kennzichnungsverordnung ab.

Die LMIV gilt für Lebensmittelunternehmer auf allen Stufen der Lebenmittelkette, sofern deren Tätigkeiten die Bereitstellung von Informationen über Lebensmittel an die Verbraucher betreffen. Sie gilt insbesondere für alle Lebensmittel, die für den Endverbraucher bestimmt sind, einschließlich Lebensmitteln, die von Anbietern von Gemeinschaftsverpflegung abgegeben werden, sowie für Lebensmittel, die für die Lieferung an Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung bestimmt sind. Diese Verordnung gilt auch für durch Verkehrsunternehmen erbrachte Verpflegungsdienstleistungen (Catering), wenn der Abfahrtsort innerhalb der Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten liegt.

Die 14 deklarationspflichtigen Hauptallergene

  1. Glutenhaltiges Getreide, namentlich Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon, sowie daraus hergestellte     

       Erzeugnisse (A)

  2. Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse (B)

  3. Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse (C)

  4. Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse (D)

  5. Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse (E)

  6. Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse (F)

  7. Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose) (G)

  8. Schalenfrüchte, namentlich Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder 

       Queenslandnüsse sowie daraus gewonnene Erzeugnisse (H)

  9. Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse (L)

10. Senf und daraus gewonnen Erzeugnisse (M)

11. Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse (N)

12. Schwefeldioxid und Sulfite (O)

13. Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse (P)

14. Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse (R)

 

ZUSATZINFORMATIONEN

Kann Spuren von Gluten, Milcherzeugnissen, Soja, Sellerie und Fisch enthalten (W)

Kann Spuren von Soja und Fisch enthalten (X)

 

Die deklarationspflichtigen Zusatzstoffe in der Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung

  1. mit Farbstoff

  2. mit Konservierungsstoff oder konserviert

  3. mit Antioxidationsmittel

  4. mit Geschmacksverstärker

  5. geschwefelt

  6. geschwärzt

  7. gewachst

  8. mit Phosphat

  9. mit Süßungsmittel/n

10. koffeinhaltig

11. chininhaltig

 

 

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